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Gesetzliche Krankenkassen

Falls nachweislich zeitnah keine Therapieplätze bei von Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich auch Leistungen von Heilpraktikern im so genannten Erstattungsverfahren. Das heißt, Sie zahlen zunächst das Honorar des Heilpraktikers und lassen sich dann die Kosten von Ihrer Kasse erstatten.

Leider hat es sich die letzten Jahre allerdings als sehr schwierig herausgestellt, eine positive Zusage der gesetzlichen Krankenkassen zu bekommen. 

An der Diekwiese 25

49477 Ibbenbüren

Elmar Woelm

(Heilpraktiker Psychotherapie)

Telefon: +49 5451 999 1471

E-Mail: woelm(at)inhypnos.de

Internet: www.hypnose-osnabrueck.de

- Behindertengerechter Zugang -

So gehen Sie vor wenn Sie betroffen sind

Machen Sie eine Liste, welche von den Kassen anerkannten Psychotherapeuten Sie bereits erfolglos angesprochen haben. Suchen Sie dabei im Internet oder im Telefonbuch nach psychologischen Psychotherapeuten.

 Notieren Sie dazu das Datum an dem Sie angefragt haben sowie Name undAdresse des Psychotherapeuten.


Stellen Sie damit formlos einen Antrag bei Ihrer gesetzliche Krankenkasse. Überschreiben Sie den Antrag zum Beispiel mit: "Antrag auf Erstattung der Kosten für eine ganzheitliche Psychotherapie bei einem Heilpraktiker nach § 13 II SGB V".


Fügen Sie diesem Antrag eine Bescheinigung bzw. ÜberweisungIhres Hausarztes hinzu aus der die Notwendigkeit einer Psychotherapiehervorgeht.


Fügen Sie außerdem Ihre Liste der erfolglosen Anfragen bei psychologischen Psychotherapeutenhinzu. Falls Sie den Antrag für eine Behandlung in meiner Praxis stellen wollen, teilen Sie der Kasse mit, dass Sie bei mir zeitnah in Behandlung kommen können, ich allerdings keines der Richtlinienverfahren praktiziere.

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